Regionalschiessverein Kölliken


Aus den Statuten:


I. NAME, SITZ UND ZWECK

Artikel 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Regionalschiessverein Kölliken besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Kölliken.

Artikel 2 Zweck
Der Verein betreibt und verwaltet die Regionalschiessanlage „Ghürst“ Kölliken. Im Weiteren pflegt er die Kameradschaft in Verbindung mit allen Altersklassen, ist offen für eine Zusammenarbeit mit anderen Schützenvereinen und befreundeten Organisationen und sorgt für ein gutes Verhältnis mit Nachbarn und Behörden.

Artikel 3 Ziel
Das Ziel wird erreicht durch:
  • Verwaltung der Schiessanlage
  • Betrieb der Schiessanlage
  • Unterhalt der Schiessanlage
  • Kameradschaftliche und gesellschaftliche Anlässe.

II. MITGLIEDSCHAFT / ZUSAMMENSETZUNG

Artikel 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus den Mitgliedern der auf der RSA schiessenden Vereine (Lizenzierte, Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder) gemäss deren Mitgliederverzeichnissen nach Vorgabe der Adressadministration des SSV. Der Vorstand, sowie die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des RSV Kölliken sind ebenfalls Mitglieder.

Artikel 5 Status Kurzdistanz-Vereine
Die Vereine der Kurzdistanzen 50/25/10 m sind gleichberechtigte Mitglieder des RSV Kölliken. Die technischen Anlagen 50/25/10 m gehören jedoch den Kurzdistanz-Vereinen und werden von diesen verwaltet, erneuert und allenfalls erweitert.

Statuten RSV Kölliken